Batterieverordnung
Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkumulatoren
Jeder Endverbraucher ist nach dem Batteriegesetz zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien und/oder Akkumulatoren verpflichtet. Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Jeder Endverbraucher ist nach dem Batteriegesetz zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien und/oder Akkumulatoren verpflichtet. Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS) organisiert die Sammlung und das Recycling von Akkumulatoren und Batterien. Ge- und verbrauchte Gerätebatterien können unentgeltlich in den von der Stiftung GRS zur Verfügung gestellten Behältnissen entsorgt werden.
Industriebatterien können bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Recycling- oder Werkstoffhöfe) entsorgt werden.
Sie können die von uns gelieferten Batterien und Akkumulatoren auch nach Gebrauch an folgende Adresse zurücksenden (frei Haus, unfreie Sendungen werden nicht angenommen):

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Industriebatterien können bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Recycling- oder Werkstoffhöfe) entsorgt werden.
Sie können die von uns gelieferten Batterien und Akkumulatoren auch nach Gebrauch an folgende Adresse zurücksenden (frei Haus, unfreie Sendungen werden nicht angenommen):
Heyder-Exclusiv e.K.
Opernstraße 7
95444 Bayreuth
Die auf den Batterien und Akkumulatoren abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Weitere Informationen zum Batteriegesetz und zum "Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien" finden Sie im Internet unter:
Bundesumweltministerium (BMU)
BMU > Abfallwirtschaft - Downloads
http://www.grs-batterien.de
Bundesumweltministerium (BMU)
BMU > Abfallwirtschaft - Downloads
http://www.grs-batterien.de






